Erste Hilfe Ausbildung und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer

Die gesetzlichen Unfallversicherer haben in ihren Vorschriften die Anzahl der Ersthelfer entsprechend der Betriebsgröße festgelegt. Die hierbei getroffenen Angaben sind jedoch lediglich Mindestangaben. Gehen Sie auf Nummer sicher und bilden Sie möglichst viele Mitarbeiter entsprechend aus.
Ersthelfer im Betrieb
In Betrieben mit 2 bis 20 anwesenden Versicherten wird gemäß der Verordnung ein Ersthelfer benötigt. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten teilt sich die Anzahl wie folgt auf: – in Verwaltungs- und Handelsbetrieben: 5% der Anzahl der anwesenden Versicherten – in sonstigen Betrieben: 10% der anwesenden Versicherten
Im Rahmen der Erste Hilfe Ausbildung bieten wir für Sie einen kompetenten Ansprechpartner. Unsere Dozenten haben langjährige Erfahrung in der Ausbildung und gestalten ihre Kurse in Eigenverantwortung nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften.
Im Einzelnen bieten wir folgende Ausbildungen an:
Erste Hilfe Ausbildung (9UE)
Dieser eintägige Kurs bietet einen breiten Einblick in die Maßnahmen der Ersten Hilfe. Danach ist der Teilnehmer in der Lage lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort durchzuführen. Die Erste Hilfe Ausbildung ist Voraussetzung zur Erlangung einer Fahrerlaubnis.
Erste Hilfe Fortbildung (9UE)
Diese eintägige Fortbildung ist für Teilnehmer konzipiert, deren Erste Hilfe Kurs aufgefrischt werden soll. Er beschäftigt sich unter anderem wiederholend mit den Themen Herz-Lungen-Wiederbelebung, Schockbekämpfung, Absichern von Unfallstellen und vieles mehr.
Unser Angebot für Ihr Unternehmen:
  • Erste Hilfe Ausbildung und Fortbildung gemäß den inhaltlichen Vorgaben des ERC (European Resuciation Council), der BÄK (Bundesärztekammer) und den Vorschriften der BGV A1(Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit)
Die Kurse werden regelmäßig von der Qualitätssicherungsstelle der Berufsgenossenschaften überwacht.
  • Individuelle Lehrgangsgestaltung nach Ihren Bedürfnissen
  • Praxisnahe Übungen in Kleingruppen
  • Direkte Kostenabrechnung mit den zuständigen Unfallversicherungsträgern möglich
Wir empfehlen die Kenntnisse und Fähigkeiten in der Ersten Hilfe alle 2 Jahre aufzufrischen. Gerne halten wir die Schulungen in ihrem Unternehmen vor Ort ab
Kosten:
Die Kosten für die Aus- bzw. Fortbildung Ihrer Mitarbeiter übernimmt der gesetzliche Unfallversicherer dem Ihr Betrieb zugeordnet wurde. Lediglich die Kosten für Lohnfortzahlung, Fahrtkosten oder Verpflegung müssen durch den Betrieb selbst getragen werden. Dieser Kurs ist sowohl an Werktagen als auch an Wochenenden möglich.