Als anerkannte ermächtigte Stelle sind wir berechtigt Kurse für Ersthelfer in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder abzuhalten und diese mit den gesetzlichen Unfallversicherern abzurechnen. So muss zum Beispiel eine Kindertagesstätte einen Ersthelfer pro Gruppe vorhalten. Ihren Bedarf teilt Ihnen Ihr gesetzlicher Unfallversicherer gerne mit.
Der eintägige Kurs (9UE) basiert auf den Grundlagen der Erste Hilfe Aus- und Fortbildung und entspricht den Vorgaben der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Erzieherinnen und Erzieher sowie Betreuungskräfte in entsprechenden Einrichtungen (z.B. Schulen, Kindergärten und Krippen) trainieren die notwendigen Hilfsmaßnahmen bei typischen Notfällen im Kindesalter. Die Teilnehmer befassen sich hier unter anderem mit:
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Gesetzeslage

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Stabile Seitenlage Erwachsener und Kind
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Bewusstlosigkeit
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Herz-Lungen-Wiederbelebung Erwachsener und Kind
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Notruf
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Fieberkrampf
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Ersticken durch Fremdkörper